Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für Deutsche und Importierte Fahrzeuge:
I. Vertragsabschluß
1. Der von dem Vermittler/Händler angegebene Liefertermin gilt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, als unverbindlich. Der Käufer kann allerdings 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Vermittler auffordern, binnen einer angemessenen Frist von 4 Wochen zu liefern. Nach Ablauf der Frist kommt der Vermittler in Verzug. Der Käufer ist berechtigt, nach Ablauf dieser Frist, entweder weiterhin Lieferung zu verlangen, oder vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Ersatz des Verzugschadens bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn dem Vermittler Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt. Außerdem beschränkt sich der Schadenersatz bei grober Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises.
2. Übertragung von Rechten, Pflichten sowie sonstigen Ansprüchen aus dem Kaufvertrag (verbindliche Bestellung) bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Vermittlers/Händlers.
3. Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenanreden oder nachträgliche Vertragsabänderungen sind schriftlich niederzulegen.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile für sämtliche gegenwertigen und zukünftigen ist der Sitz des Vermittlers.
II. Preise
1. Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, inkl. Umsatzsteuer. Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung. Der Vermittler ist an die Preisabsprache vier Monate gebunden. Sollte die Auslieferung aus Gründen, die der Vermittler nicht zu vertreten hat, mehr als vier Monate nach Bestellung erfolgen, sind eventuell dann vom Lieferanten verlangte Preiserhöhung vom Käufer zu tragen. Für diesen Fall steht dem Käufer ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu, welches er innerhalb von einer Woche ab Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich dem Vermittler anzeigen muß.
III. Zahlung
1. Die Zahlungen können nur in bar, oder durch einem Landeszentralbank-Scheck vorgenommen werden.
2. Abweichungen bzgl. der Zahlungsmodalitäten müssen im Auftrag schriftlich fixiert werden.
IV. Lieferung
1. Die Abnahme der Fahrzeuge hat innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung seitens des Vermittlers über die Bereitstellung des Fahrzeuges am Sitz des Auslieferungslagers zu erfolgen.
2. Holt der Käufer nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von weiteren 5 Tagen das Fahrzeug nicht am Auslieferungslager ab, so ist der Vermittler berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen und Schadenersatz wegen entgangenem Gewinn zu fordern. Dieser wird mit 15% des Bruttokaufpreises vereinbart, soweit nicht der Vermittler einen höheren Schaden nachweist.
3. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung des Verkäufers. Dieses Lösungsrecht ist jedoch im kaufmännischen Verkehr auf die Fälle beschränkt, daß der Verkäufer ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von den Partnern diese Vertrages im Stich gelassen wird, ferner darf das Unvermögen des Verkäufers nicht auf seinem eigenen Verschulden beruhen!
4. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hervorgeleitet werden.
V. Garantie/ Gewährleistung/
1. Der Vermittler verpflichtet sich, alle Fahrzeuge zulassungsfertig mit deutschem Kraftfahrzeugbrief und TÜV-Abnahme oder mit EU-Übereinstimmungserklärung auszuliefern. Außerdem wird bei Auslieferung eine vom jeweiligen Vertragshändler ausgefüllte und abgestempelte Garantiekarte bzw. Heft übergeben. In einigen Fällen, vom jeweiligen Land abhängig, werden die entsprechenden Papiere nachgereicht. Gleiches gilt für eventuellen Radio-Code. Der Käufer hat dafür zu sorgen, daß alle Vollmachten, Personalausweiskopien und Meldebescheinigungen, Erstzulassungen, die der Vermittler für die Beschaffung des Fahrzeuges bzw. des Serviceheftes benötigt, diese ihm unverzüglich zukommen zu lassen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache.
2. Im Übrigen übernimmt der Vermittler keine eigene Garantie-/Gewährleistung. Der Käufer hat nur Ansprüche gegen den Hersteller entsprechend den jeweiligen Bestimmungen des Herstellerwerks.
VI. Verschiedenes
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vermittlungsvertrag tritt der Käufer seine Ansprüche auf Verschaffung des Eigentum sowie sonstige Anwardschaftsrechte an dem Fahrzeug an den Vermittler ab. Der Vermittler nimmt hiermit diese Vertretung an.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Vermittlungsvertrag verbleibt das Fahrzeug im Eigentum des Vermittlers.
3. Die Ausstattung kann sich gegenüber der deutschen Serienausstattung unterscheiden. Der Kunde hat kein Recht einer Aufrechnung zur deutschen Serienausstattung! Ebenso kann die Schadstoffeinstufung nicht der deutschen entsprechen!
4. Sollte das Fahrzeug per Spedition zum Heimatort gebracht werden, muß der Käufer nach Eintreffen des bestellten Fahrzeuges oder des KFZ-Briefes die Gesamtsumme per telegraphischer Überweisung tätigen!
5. Nach Eintreffen des Geldbetrages auf dem Rechnungskonto wird Ihnen das Fahrzeug bzw. der KFZ-Brief umgehend zugesendet!
6. Bei Fahrzeugdirektanlieferung zum Wohnort durch eine Spedition kann nicht mit einer Aufbereitung des Fahrzeuges gerechnet werden.